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Revision e7bb715f

Von Moritz Bunkus vor fast 14 Jahren hinzugefügt

Berechnung des Mahnungszeitraumes: nur zuletzt ausgestellte Mahnung heranziehen

Werden für ein und dieselbe Rechnung mehrere Mahnungen auf demselben
Mahnlevel erzeugt ("ich schicke der Kundin lieber noch eine weitere
freundliche Zahlungserinnerung"), so darf für die Berechnung des
aktuell gültigen Zahlungszieles nur die zuletzt ausgestellte Mahnung
benutzt werden.

Fix für Bug 1432.

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