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Revision 0631432e

Von Moritz Bunkus vor mehr als 8 Jahren hinzugefügt

  • ID 0631432e58e8c70312adae94db3e41dd36bc6e30
  • Vorgänger bbdb5edd
  • Nachfolger 0c93bf20

Bankauszug: Transaktionsrichtung mit Belegrichtung abgleichen

Erhält man eine Zahlung, so darf man diese nur mit Belegen verbuchen
können, die Zahlungen in Empfangsrichtung bedingen: Verkaufsrechnungen
und Gutschriften im Einkauf.

Analog gilt das auch für ausgehende Zahlungen. Hier passen nur
Einkaufsrechnungen sowie Gutschriften von Verkaufsrechnungen.

Alle anderen Zuordnungen werden mit einem Fehler zurückgewiesen.

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